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Fehlende Frühförderung (Modul 1 Absatz 2) führt zu:
Wenn es gelingt, das zu vermeiden, wird der Nachwuchs in der rechten Szene deutlich zurückgehen.
Individuelle pädagogische Förderung muss in Kita und Kiga beginnen, weil in diesem Alter am meisten zu erreichen ist; vor allem ein guter Start in die Grundschule. Die Fortsetzung der Frühförderung in der Grundschule ist zwingend erforderlich um die Erfolge aus Kindergarten und -tagesstätte zu festigen.
Wenn ein Schüler Lernschwierigkeiten hat ist es erforderlich auf ganzheitlicher Ebene die Ursachen zu suchen und zu finden. Hat er bspw. eine Legastenie, eine Dyskalkulie, visuelle oder akustische Probleme. Kinder mit solchen Problemen fallen meistens schon vor der Schule, also im Kindergarten auf. Eine gute Zusammenarbeit zwischen Schule und Kindergarten vor der Einschulung ermöglicht den Lehrern und Pädagogen bereits im Vorfeld entsprechende Maßnahmen zu entwickeln. Der individuelle Förderbedarf sollte zu Beginn durch ein heilpädagogische Gutachten ermittelt werden. Daraus resultieren dann die gezielten Fördermaßnahmen.
Bei manchen Kindern zeigt sich der Förderbedarf erst später z.B. in der Realschule. Deshalb ist die Ermittlung des Förderbedarfs nicht an ein bestimmtes Alter gebunden und somit unabhängig von Modul 1.
Wahrnehmungsstörungen jeder Art wirken sich auf das Lernen aus. Nur was über alle Sinne wahrgenommen wird kann auch verarbeitet werden. Erst wenn alle Sinne wie das Uhrwerk einer Uhr ineinander greifen spricht man von der sensorischen Integration (siehe auch Jean Ayres), dann ist Lernen erst möglich.
Wir fordern, für Kindergärten, Kindertagesstätten und Grundschulen geschultes Personal, das den Kindern eine motopädagogische Förderung bietet.
Motopädagogische Förderung (nach Dr. Ernst J. Kiphard) nimmt eine wichtige Stellung ein, da sich in der Entwicklung Organismus und Umwelt beeinflussen. Sie bilden einen Kreislauf durch Wahrnehmung und Bewegung im Wechsel. Eines wirkt ständig auf das andere ein und ist von ihm abhängig. Bewegung und Wahrnehmung sind unzertrennlich. Da jede Schule über einen Sportraum verfügt sollte es möglich sein motopädagogische Förderung in einer Diagnose- und Förderklasse einzubeziehen. Diese Förderung kann von einer Motopädagogin, einer Heilpädagogin oder einer Erzieherin mit motopädagogischer Zusatzqualifikation am sinnvollsten abgedeckt werden.
Wir fordern, für Kindergärten, Kindertagesstätten und Grundschulen geschultes Personal, das mit den Kindern bei Bedarf heilpädagogische Übungsbehandlungen durchführt.
Weder das Kind noch der Pädagoge sollen reduziert werden auf eine starre Zuordnung von von Problemen und Lösungen. Der heilpädagogische Grundsatz lautet: „Nicht gegen den Fehler, sondern für das Fehlende!”
Bei den heilpädagogischen Übungsbehandlungen gibt es keine spezifischen Methoden, d.h. alles was dem Kind hilft kann zur Methode werden. Durch die nicht von vornherein festgelegte Methode ist eine ganzheitliche Förderung überhaupt erst möglich.
Wir fordern, für Kindergärten, Kindertagesstätten und Grundschulen geschultes Personal, das mit den Kindern je nach Bedarf die Montessoripädagogik anwendet.
Die Montessoripädagogik mit den entsprechenden Marterialien eignet sich besonders gut für individuelles Lernen. So kann jedes Kind nach seinem eigenen Tempo lernen. Die Montessorimaterialien eignen sich u.a. auch wegen der „eingebauten” Fehlerkontrolle für Kinder mit Lernschwierigkeiten. Auch Kinder mit Wahrnehmungsproblemen profitieren von den Materialien, da sie mit den Materialien in Bewegung kommen und mittels Bewegung lernen.
Lehrer sollten ausgebildet sein, Wahrnehmungsstörungen und Verhaltensauffälligkeiten frühzeitig zu erkennen und bei Bedarf eigens dafür ausgebildetes Personal zur Unterstützung heranziehen. Der Lehrer selbst darf keine Diagnose stellen. Hierfür ist zusätzliches Personal wie beispielsweise Sozialarbeiter, Heilpädagogen oder vergleichbar ausgebildete Fachkräfte einzustellen.
Selbst wenn zusätzlich zu den Inhalten Lerntechniken gelehrt werden, wird in der Regel eine intakte und ausgereifte Wahrnehmung vorausgesetzt. Psychologen müssen genau wissen was die Lehrer von den Schülern erwarten. Sobald ein Schüler überfordert ist und bruchstückhaft von den allgemeinen Anforderungen erzählt sind bereits Störungen eingetreten. Psychologen, Erzieher, Heilpädagogen, Sozialpädagogen und so weiter müssen vorab und allgemeingültig informiert sein über die bevorstehenden schulischen Anforderungen.
Eine Diagnose, die von einem Lehrer gestelltt und in der Akte festgehalten wird, kann eine falsche Behandlung bis hin zur Stigmatisierung des Schülers zur Folge haben. Wird der Schüler hingegen auf Grund eines Verdachts zum Schulpsychologen geschickt, so kann dieser ggf. auch die Rückmeldung geben, dass dem Schüler nichts fehlt. Ein voreiliger, sachlich falscher Aktenvermerk wird auf diesem Weg vermieden.
Die Priorität muss auf den Hausaufgaben liegen; nicht auf neuen Lerninhalten. Die Lernmethode muss individuell an die Problematik angepasst werden. Alle Beteiligten müssen die gleiche Lernmethode anwenden, damit unsichere Schüler mehr Sicherheit gewinnen. Lehrer müssen für die Betreuung bei den Hausaufgaben zur Verfügung stehen . Bei Bedarf muss der Lehrer gemeinsam mit einem Elternteil oder der Hausaufgabenbetreuung z.B. der Erzieherin kooperieren. Daraus kann sich eine Beratung für die Eltern ergeben. Ggf. unbedingt die Form wahren, so dass die Eltern sich ernst genommen fühlen.
Wird diese Forderung nicht umgesetzt, so bleibt im ungünstigsten Fall die Hausaufgabenbetreuung wieder an den Eltern hängen und noch dazu um mehrere Stunden verspätet. Diese enge Teamarbeit zwischen Eltern und Lehrern ist nicht als Dauerlösung gedacht. Sie hat den Zweck, dass anschließend der Lehrer und das anwesende Elternteil voneinander gelernt haben, den Schüler besser verstehen und angemessen zu unterstützen.
Wir fordern, dass Eltern für ihre Kinder keine Behinderung, keinen Migratiosnhintergrund oder andere Sonderstellung mehr nachweisen müssen. Alle Kinder haben ein Recht auf Inklusion. Niemand muss mehr die eigene Andersartigkeit betonen, um anschließend Teil des Ganzen zu werden.
Wir fordern, dass so viele Sonderschulen wie möglich (insbesondere Sprachheilschulen und die sogenannte Förderstufe) in inklusive Regelschulen umgewandelt werden. Die Lehrer bleiben dort beschäftigt und wenden ihre z.T. besonderen Kompetenzen auf alle Schüler an.
Wenn wir z.B. versuchen Kinder in drei „Schubladen” zu sortieren werden viele durch alle Raster fallen oder so passend gemacht, dass sie ihre Individualität verlieren. Das nennt sich Integration, führt aber oft zum Gegenteil.
Spätestens beim Wechsel z.B. von einer Sprachheilschule an die Hauptschule wird das Kind gefragt, wo es vorher war. Sobald es sagt: „Sprachheilschule” wird es krumm angeschaut. Wenn ein Kind am Ende der Förderstufe eine Berufsausbildung beginnen will, hat es ebenfalls schlechte Karten, weil schon die Überschrift des Zeugnisses andeutet: „Dieses Kind ist nicht normal”. Das wollen wir vermeiden.
Am 26.2. wurde ich von einem SPD-
Selbst wenn nicht alle Abgänger ohne Abschluss kriminell werden, finden sie doch i.d.R. keine Ausbildungsstelle. Erfolgreiche Bildung reduziert die Jugendarbeitslosigkeit und somit die Kosten für Sozialleistungen. Stattdessen werden die Jugendlichen ausgebildet und können anschließend selbst in die Sozialversicherung einbezahlen.
Die ca. 50 000€ – 60 000€, die in meiner Nachbargemeinde jährlich für zwei Schulsozialarbeiter ausgegeben werden, hören sich ebenfalls sehr viel an. Wenn aber beide Mitarbeiter zusammen durchschnittlich 2,5 Kinder pro Jahrgang auf den richtigen Weg bringen, dann reicht das rechnerisch schon aus um mit dem langfristigen Erfolg die Kosten zu decken.
Dieser Text war ursprünglich ein Programmantrag innerhalb der Piratenpartei Bayern. Dort ist er zu meiner großen Enttäuschung noch nicht mal bis zur Diskussion gelangt.
Auf der anderen Seite wurden wir gelobt Von einer Erzieherin, die politisch nicht aktiv ist, und von einem SPD-
Deshalb stelle ich den Text nun für alle Parteien ins Netz. Macht was draus!
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